Eine Preiserhöhung muss mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden. Was Sie tun können — und was nicht.
Pflicht zur transparenten Ankündigung
Anbieter müssen Erhöhungen in Textform, separat und mit Begründung mitteilen. Pauschale Verweise reichen nicht.
Sonderkündigungsrecht
Sie können binnen 4 Wochen ab Zugang der Ankündigung außerordentlich kündigen — unabhängig von der Restlaufzeit.
Musterschreiben für die Kündigung
Wichtig sind: Vertragsnummer, ausdrücklicher Bezug auf das Sonderkündigungsrecht und Zustellung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Anschlusstarif sichern
Schließen Sie den neuen Tarif VOR der Kündigung ab. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung in der Regel kostenlos.
