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Preiserhöhung vom Strom­anbieter: Ihre Rechte als Verbraucher

Sonder­kündigungs­recht, Wider­spruchs­fristen und musterhafte Schreiben — alles, was Sie jetzt wissen müssen.

Julia Brandt· Juristin Verbraucherrecht 15. April 2026 2 Min. Lesezeit

Eine Preiserhöhung muss mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden. Was Sie tun können — und was nicht.

Pflicht zur transparenten Ankündigung

Anbieter müssen Erhöhungen in Textform, separat und mit Begründung mitteilen. Pauschale Verweise reichen nicht.

Sonderkündigungsrecht

Sie können binnen 4 Wochen ab Zugang der Ankündigung außerordentlich kündigen — unabhängig von der Restlaufzeit.

Musterschreiben für die Kündigung

Wichtig sind: Vertragsnummer, ausdrücklicher Bezug auf das Sonder­kündigungs­recht und Zustellung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Anschluss­tarif sichern

Schließen Sie den neuen Tarif VOR der Kündigung ab. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung in der Regel kostenlos.

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